Musikförderung zum Nickelsdorfer Kirtag (ab 2023)
Auf Antrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 22.12.2022, ergeht folgender Beschluss:
Gewährung einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung zur Finanzierung der Musik beim Nickelsdorfer – Traditionskirtag.
Antragsvoraussetzung:
a) Der antragstellende Verein muss in Nickelsdorf gemeldet und auch aktiv sein.
b) Der Kirtag muss zum traditionellen Zeitraum (1. und/oder 2. Septemberwoche) abgehalten werden.
c) Die finanzielle Unterstützung wird nur dann gewährt, wenn auch die Möglichkeiten zum Publikumstanz gegeben ist.
Antragstellung:
In schriftlicher Form an den Bürgermeister, unter Beilage des Programmes, der Kosten für Musik sowie der Anweisungskontonummer.
Förderhöhe:
a) bei einen Tag/Abend mit musikalischer Tanzunterhaltung = 50% (max. 500,- Euro)
b) bei zwei oder mehr Tage/Abenden mit musikalischer Tanzunterhaltung = 50% (max. 1.000,- Euro)
Förderzeitrum:
1. Jänner 2023 - auf Widerruf
Anmerkung:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer finanziellen Unterstützung von seitens der Gemeinde Nickelsdorf.