Förderung für Alternativenergieanlagen (2023)

Auf Antrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 22.12.2022, ergeht folgender Beschluss:

Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages für den Einbau/Errichtung einer Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen für Ein- und Zweifamilienhäuser

Antragsvoraussetzung:
Die zu fördernde Anlage muss gemäß den Bgld Förderrichtlinien für Alternativenergieanlagen entsprechen.
Die positive, schriftliche, Zusage Seitens der Förderstelle des Landes muss gegeben sein.
Die Förderung wird ausschließlich an Privatpersonen vergeben.

Antragstellung:
Nach schriftlicher Zusage der Förderstelle des Landes Burgenland, mit der angeführten Förderhöhe, kann mit diesem Schreiben bei der Gemeinde die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages beantragt werden.

 

Förderhöhe:
Die Förderhöhe der Gemeinde beträgt 50 Prozent von der zugesagten Förderung durch das Land Burgenland. Sollte es jedoch eine zusätzliche Fördermöglichkeit durch den Bund (wie z.B. „raus aus Öl und Gas“) geben, dann kann die Gemeindeförderung nicht gewährt werden.

Förderzeitrum:
Ab 1. Jänner 2023 bis 31.Dezember 2023
Es gilt das Datum der Fördereinreichung bei der jeweiligen Förderstelle. Der maximale Fördertopf beträgt 25.000,- für das Kalenderjahr 2023.

Anmerkung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Betrages von Seiten der Gemeinde Nickelsdorf.