Gemeindeförderung zum Semesterticket (ab 2023)
Auf Antrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 22.12.2022, ergeht folgender Beschluss:
Die Gemeinde Nickelsdorf gewährt StudentInnen mit Hauptwohnsitz in Nickelsdorf, die außerhalb des Burgenlandes (im Verkehrsverbund VOR) ein Studium an einer österreichischen
- Universität,
- Hochschule oder
- Fachhochschule
absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort.
Antragsvoraussetzung:
Nach positiver Förderabwicklung durch die Förderstelle des Landes Burgenland.
Antragstellung:
Mit dem schriftlichen Nachweis der Förderstelle des Landes Burgenland, mit der angeführten Förderhöhe, kann mit diesem Schreiben/Zahlungsbestätigung bei der Gemeinde um Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages beantragt werden.
Förderhöhe:
Die Förderhöhe der Gemeinde beträgt 100 Prozent von der geleisteten Förderhöhe durch das Land Burgenland.
Förderzeitrum:
bis auf Widerruf
Anmerkung:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Betrages von Seiten der Gemeinde Nickelsdorf.