Die seit 6. Oktober 2023 geltende Verordnung der Gemeinde Nickelsdorf betreffend die Bekämpfung der Ratten (Rattenverordnung) verpflichtet die LiegenschaftseigentümerInnen durch berechtigte Schädlingsbekämpfer regelmäßig Nachschau zu halten, ob Rattenbefall oder die Gefahr eines solchen gegeben ist.
Bei Bekämpfungsmaßnahmen ist durch den beauftragten Schädlingsbekämpfer in geeigneter Form auf die erfolgte Köderauslegung hinzuweisen. Ein entsprechender Anschlag ist jedenfalls deutlich sichtbar und haltbar anzubringen. Sind Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Gefahren von Mensch und Tier erforderlich, sind diese an Ort und Stelle zu treffen.
Die LiegenschaftseigentümerInnen und die beauftragten Schädlingsbekämpfer haben die Nachweise über die Durchführung der Nachschauen und Bekämpfungsmaßnahmen zur Einsichtnahme durch Organe der Gemeindeverwaltung bereitzuhalten beziehungsweise über Aufforderung vorzulegen.
Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeindeverwaltung Nickelsdorf Sofortmaßnahmen auf Kosten der LiegenschaftseigentümerInnen, von deren Liegenschaft die Gefahr ausgeht, anordnen.